Einladung

Einladung

 

 

Liebe Hovawartfreunde,

 

die HZD-Regionalgruppe Süd, möchte Sie recht herzlich zu unserer Sommerveranstaltung in der historischen Stadt Nördlingen einladen. Wir würden uns sehr freuen Sie und Ihre Familie an diesem Wochenende als Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

 

 

 

Samstag, 16. Juli 2011 Ausstellung

 

Beginn 9:30 bis etwa 16:00 Uhr

Richterin: Margit Bothur 

 

  

 

 

 

Sonntag, 17. Juli 2011 Verhaltensbeurteilungen II, III und IV und Körung

Beginn 8:30 bis etwa 17:00 Uhr

 

 

Sonntag, 17. Juli 2011 Züchterseminar für Deckrüdenbesitzer

 Beginn 10:00 bis etwa 12:00 Uhr

 

 

MELDESCHLUSS: 03. Juli 2011

 

 Achtung: Die Ausstellung findet am Samstag, den 16. Juli 2011  statt.

 

 Anmeldung Online

 

Alle Veranstaltungen finden auf dem idyllisch gelegenen Hundeplatz bei der historischen Stadt Nördlingen statt. Zum vierten Mal wird eine Körung auf dem Gelände des SV Nördlingen durchgeführt. Das Bewirtungsteam der Vereinsgaststätte sorgt für ein leckeres Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen. Damit dafür ausreichend gesorgt bzw. geplant werden kann, bitten wir Sie, auf der Anmeldung unverbindliche anzugeben, wie viele Personen voraussichtlich zum Essen bleiben werden.

 

Bei Fragen zum Verhaltenstest, zur Verhaltensbeurteilung oder zur Ausstellung können Sie sich gerne an Frau Ingrid Reiser, Lupinenweg 3, 91207 Lauf, Tel.: 09123/75793 wenden.

Informationen, aktuelle Termine und Berichte von vorhergehenden Veranstaltungen erhalten Sie auch über unsere Internetseite www.hovawarte.com/sued. Eine Onlineanmeldung ist dort möglich und Übernachtungsmöglichkeiten sind angegeben.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

 

 

Info zum Verhaltensbeurteilung und zur Körung

 

Grundvoraussetzung für alle teilnehmenden Hunde: Sie müssen in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse Hovawart eingetragen sein.

 

Verhalten II (bis 12 Monate) entspricht ehemaliger Jüngstenbeurteilung

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, deren Besitzer an Tipps und Hinweisen interessiert sind

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Verhalten III (älter als 12 Monate) entspricht ehemaliger Jugendklasse

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für jugendliche und ältere Hunde als Vorstufe zur Körung

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist nur für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

 

Verhalten IV (ab 20 Monaten) neu

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen nicht gezüchtet werden soll oder für Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern in der Erscheinung

-          Erscheinungsbild wird nicht erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Körung (ab 20 Monaten) entspricht ehemaliger Hauptkörung

-          Besitzer müssen Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen gezüchtet werden soll

-          Erscheinungsbild wird von einem Spezialzuchtrichter erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens

 

Voraussetzung zur Teilnahme

  • Jugendkörung oder Verhalten III bestanden
  • Zwei Ausstellungen bei zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mind. sehr gut
  • HD Befund vorhanden und entspricht den Anforderungen der HZD Zuchtordnung

 

Eine bestandene Körung ist für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

 

Infos zu beiden Veranstaltungstagen

 

Mitzubringen sind:

-          Ahnentafel, evtl. Registerpapiere

-          Gültiger Impfpass (Tollwutimpfung mind. 4 Wochen alt und noch gültig)

 

 

Gebühren:

Bitte entrichten Sie die Gebühr auf das Konto: HZD RG Süd, Detlef Specovius Kto.Nr. 60967806, Volksbank Achern, BLZ: 662 913 00 mit Vermerk ?Verhaltenstest/Ausstellung Nördlingen?.

Die Anmeldegebühr wird mit der Anmeldung im Voraus fällig.  Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

 

Ausstellung
Klasseneinteilung und Meldegebühren für den
ersten gemeldeten Hund

Jüngstenklasse

6 bis 9 Monate

26,- Euro

Jugendklasse

9 bis 18 Monate

31,- Euro

Zwischenklasse

15 bis 24 Monate

31,--Euro

Offene Klasse

ab 15 Monate

31,--Euro

Gebrauchshundeklasse

ab 15 Monate (mit Nachweis)

31,- Euro

Championklasse (mit Nachweis)

ab 15 Monate mit Championtitel

31,- Euro

Veteranenklasse

ab 8 Jahre

26,- Euro

Ehrenklasse (mit Nachweis)

Internation. Champion

26,- Euro

alle Klassen

Für jeden weiteren Hund

26,--Euro

Verhalten / Körung

Klasseneinteilung und Meldegebühren für jeden  gemeldeten Hund

Verhalten II

bis 12 Monate

16,- Euro

Verhalten III

ab  12 Monate

26,- Euro

Verhalten IV

ab 20 Monate

26,- Euro

Körung

ab 20 Monate

31,- Euro

 

Zulassung:

Es werden nur Hunde zur Veranstaltung zugelassen, die sowohl ordnungsgemäß und recht­zeitig gemeldet wurden und in einem vom VDH und / oder der FCI anerkannten Zuchtbuch  der Rasse eingetragen sind. Die Ausstellung ist vom VDH genehmigt und geschützt.
Zu einer Zuchtgruppe müssen mindestens drei Hunde mit dem gleichen Zwingernamen gemeldet, auf der Ausstellung ausgestellt und jeweils mit mindestens gut bewertet worden sein. Bei Hunden in der Gebrauchshundeklasse ist der Leistungsnachweis vorzulegen, in der Championklasse der Titelnachweis.

 Allgemeine Bestimmungen

Findet die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu Leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernungen vom Ausstellungs­gelände, auch Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der  VDH bzw. FCI Ahnentafel. Es gilt die Ausstellungsordnung des VDH. Ein Hund kann nur der ihm aufgrund seines Alters oder Titel zugewiesene Klasse gerichtet werden. Stichtag ist der jeweilige Ausstellungstag. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehler ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde, Pokal- und Ehrenpreis.

 

Sie können die Anmeldung auch per Fax oder manuell per Email an Ingrid Reiser versenden: Fax 09123/964997 - Email thomas.wt(at)t-online.de. Telefonische Nachfragen sind unter 09123/75793 möglich.

 

Wegbeschreibung