Einladung

Liebe Hovawartfreunde,

 

wir möchten Sie zu unseren Herbstveranstaltungen recht herzlich einladen. Wir würden uns sehr freuen Sie und Ihre Familie an diesem Wochenende als Gäste und Teilnehmer der Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Aber auch über die Teilnahme an einzelnen, der unten aufgeführten, Veranstaltungen würden wir uns sehr freuen.

 

Samstag, 24. September 2011 Rassehundausstellung

Richter:

 Beginn 9:30 bis etwa 16:00 Uhr

  

Sonntag, 25. September 2011 Verhaltensbeurteilungen II - IV

(keine Körung)

 Beginn 8:30 bis etwa 17:00 Uhr

 

Züchterseminar für Deckrüdenbesitzer

Beginn 10:00 bis etwa 11:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie die Reihenfolge der Termine:

Die Ausstellung findet am Samstag, den 24. September 2011 statt.

Die Verhaltensbeurteilung II bis IV findet am Sonntag, den 25.September 2011 statt.

   

Alle Veranstaltungen finden auf dem idyllisch gelegenen Hundeplatz der Tuttlinger Hundefreunde in Tuttlingen statt. Der Platz liegt direkt an einem schönen Waldgelände und lädt mit seinem gemütlichen Vereinsheim, seinen angrenzenden Wiesen und Wäldern zum verweilen ein. Das Bewirtungsteam sorgt für ein preisgünstiges Mittagessen, Kaffee und Kuchen.

 

Bei Fragen zum Verhaltenstest, zur Körung oder zur Ausstellung können sie sich gerne an Herrn Uwe Bernecker, Regenweg 6/1, 75417 Mühlacker, Tel.: 07041/46971 wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

 

Meldeschluss: 11. September 2011

 

 

Info zum Verhaltenstest und zur Körung

 

Grundvoraussetzung für alle teilnehmenden Hunde: Sie müssen in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse Hovawart eingetragen sein.

 

Verhalten II (bis 12 Monate) entspricht ehemaliger Jüngstenbeurteilung

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, deren Besitzer an Tipps und Hinweisen interessiert sind

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Verhalten III (älter als 12 Monate) entspricht ehemaliger Jugendklasse

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für jugendliche und ältere Hunde als Vorstufe zur Körung

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist nur für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

Verhalten IV (ab 20 Monaten) neu

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen nicht gezüchtet werden soll oder für Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern in der Erscheinung

-          Erscheinungsbild wird nicht erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr in Tuttlingen keine Körung stattfindet!

Körung (ab 20 Monaten) entspricht ehemaliger Hauptkörung

-          Besitzer müssen Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen gezüchtet werden soll

-          Erscheinungsbild wird von einem Spezialzuchtrichter erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens

 

Voraussetzung zur Teilnahme

-          Jugendkörung oder Verhalten III bestanden

-          Zwei Ausstellungen bei zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mind. sehr gut

-          HD Befund vorhanden und entspricht den Anforderungen der HZD Zuchtordnung

 

Eine bestandene Körung ist für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

Infos zu beiden Veranstaltungstagen

 

Mitzubringen sind:

-          Ahnentafel, evtl. Registerpapiere

-          Gültiger Impfpass (Tollwutimpfung mind. 4 Wochen alt und noch gültig)

 

Anmeldung an:         Kerstin Lang, Tel.: 0176/99081113  

Meldeschluss:            11. September 2011

 

Gebühren:

Bitte entrichten Sie die Gebühr auf das Konto:

HZD RG Süd, Detlef Specovius; Kto.Nr. 60967806; Volksbank Achern; BLZ: 662 913 00 mit Vermerk ?Verhaltensbeurteilung/Ausstellung Tuttlingen?.

Die Anmeldegebühr wird mit der Anmeldung im Voraus fällig. Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

 

Ausstellung
Klasseneinteilung und Meldegebühren für den
ersten gemeldeten Hund

Jüngstenklasse

6 bis 9 Monate

26,-- ?

Jugendklasse

9 bis 18 Monate

31,-- ?

Zwischenklasse

15 bis 24 Monate

31,-- ?

Offene Klasse

ab 15 Monate

31,-- ?

Gebrauchshundeklasse

ab 15 Monate (mit Nachweis)

31,-- ?

Championklasse (mit Nachweis)

ab 15 Monate mit Championtitel

31,-- ?

Veteranenklasse

ab 8 Jahre

26,-- ?

Ehrenklasse (mit Nachweis)

Internation. Champion

26,-- ?

alle Klassen

Für jeden weiteren Hund

26,-- ?

Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen, Paarklasse

 

16,-- ?

Verhalten / Körung

Klasseneinteilung und Meldegebühren für jeden gemeldeten Hund

Verhalten II

bis 12 Monate

20,-- ?

Verhalten III

ab 12 Monate

26,-- ?

Verhalten IV

ab 20 Monate

26,-- ?

Körung

ab 20 Monate

31,-- ?

Verhalten III + IV
für Nichtmitglieder

 

31,-- ?

 

Zulassung

Es werden nur Hunde zur Veranstaltung zugelassen, die sowohl ordnungsgemäß und recht­zeitig gemeldet wurden und in einem vom VDH und / oder der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Die Ausstellung ist vom VDH genehmigt und geschützt.

Zu einer Zuchtgruppe müssen mindestens drei Hunde mit dem gleichen Zwingernamen gemeldet, auf der Ausstellung ausgestellt und jeweils mit mindestens gut bewertet worden sein. Bei Hunden in der Gebrauchshundeklasse ist der Leistungsnachweis vorzulegen, in der Championklasse der Titelnachweis.

 

Allgemeine Bestimmungen

Findet die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu Leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernungen vom Ausstellungs­gelände, auch Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der  VDH bzw. FCI Ahnentafel. Es gilt die Ausstellungsordnung des VDH. Ein Hund kann nur der ihm aufgrund seines Alters oder Titel zugewiesene Klasse gerichtet werden. Stichtag ist der jeweilige Ausstellungstag. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehler ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde, Pokal- und Ehrenpreis.