Bestimmungen zur Körung und Zuchtschau

Bestimmungen zur Körung, Verhaltensbeurteilungen und Ausstellung

Veranstaltungsbeginn

Anmeldungen / Einlaß ab  

Körung                7:30 Uhr

Beginn:               8:30 Uhr

Ausstellung:      8:30 Uhr

Beginn:               9:30 Uhr

Mitzubringen sind

Ahnentafel / Registerpapiere, Gültiger Impfpass
(gültige Tollwutimpfung)

 

Anmeldung/    Gebühren

 

Achtung: neue

Bankverbindung!!!

an Claudia Eser (Tannenstr. 9, 86850 Fischach, 08236 / 5506)

Die Meldegebühr wird mit der Anmeldung im Voraus fällig. Bitte entrichten Sie die Anmeldegebühr per Verrechnungsscheck zusammen mit der Anmeldung  oder überweisen Sie auf das Konto:
Bei der Annahme der Anmeldung erfolgt keine besondere Benachrichtigung mehr. Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen

HZD RG Süd

Volksbank Achern

"Meldegebühr Tuttlingen"

Kontonummer:  609 678 06

Bankleitzahl: 662 913 00

Meldeschluß

Den endgültigen Meldeschluß entnehmen Sie bitte dem Meldeschein. Nachmeldungen sind nicht möglich! Wenn die Anzahl der gemeldeten Hunde voraussichtlich 45 übersteigt, behalten wir uns vor, einen weiteren Richter einzuladen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Meldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt.

Zulassung

Es werden nur Hunde zur Veranstaltung zugelassen, die sowohl ordnungsgemäß und recht­zeitig gemeldet wurden und in einem vom VDH und / oder der FCI anerkannten Zucht­buch der Rasse eingetragen sind. Die Schauveranstaltung ist vom VDH genehmigt und geschützt.
Zu einer Zuchtgruppe müssen mindestens drei Hunde mit dem gleichen Zwingernamen gemeldet, auf der Ausstellung ausgestellt und jeweils mit mindestens gut bewertet worden sein. Bei Hunden in der Gebrauchshundeklasse ist der Leistungsnachweis vorzulegen, in der Siegerklasse der Titelnachweis.

Allgemeine Bestimmungen

Findet die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden , die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernungen vom Ausstellungs­gelände, auch Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der  VDH bzw. FCI Ahnentafel. Es gilt die Zuchtschauordnung des VDH. Ein Hund kann nur in der ihm aufgrund seines Alters oder Titels zugewiesenen Klasse gerichtet werden. Stichtag ist der jeweilige Ausstellungstag. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehlern ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde, Pokal- und Ehrenpreis.

Ausstellung


Klasseneinteilung und 
Meldegebühren für den  ersten gemeldeten Hund

Jüngstenklasse

6 bis 9 Monate

26,-- ?

Jugendklasse

9 bis 18 Monate

31,-- ?

Zwischenklasse

15 bis 24 Monate

31,-- ?

Offene Klasseab 15 Monate31,-- ?

Gebrauchshundeklasse

ab 15 Monate (mit Nachweis)

31,-- ?

Championklasse, (mit Nachweis)

ab 15 Monate mit Siegertitel

31,-- ?

Veteranenklasse

ab 8 Jahre

26,-- ?

Zuchtgruppe 16,-- ?

Ehrenklasse

Internation. Champion mit Nachweis

26,-- ?

für den zweiten Hund

alle Klassen

 

26,-- ?

 

 

 

 

Körung und Verhaltensbeurteilungen

Klasseneinteilung und Meldegebühren für den 1. gemeldeten Hund

Verhaltensbeurteilung II

bis 12 Monate

15,-- ?

Verhaltensbeurteilung III

ab 12 Monate

26,-- ?

Verhaltensbeurteilung IV

über 20 Monate

26,-- ?

Körung

Voraussetzung: bestandene Jugendkörung oder Verhaltensbeurteilung III und Mitglied der HZD 

26,-- ?

 

 

 

 

www.hovawarte.com
 
Copyright © 2005 Hovawart Zuchtgemeinschaft Deutschland e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Webmaster : Heike Fröhlich , Projektleiter: Andreas Steber