Einladung

Einladung zur Rassehundeausstellung und zur Verhaltensbeurteilung

am 30. April und 01. Mai 2011 in Weiden auf dem Hundeplatz der Hundefreunde Weiden

 

Liebe Hovawartfreunde,

 

wir möchten Sie zu unseren Frühjahrsveranstaltung recht herzlich einladen. Wir würden uns sehr freuen, Sie und Ihre Familie an diesem Wochenende als Gäste und Teilnehmer der Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

 

30.April 2011 Spezial Rassehundausstellung

Richter: wird noch bekannt gegeben

Beginn 9:30 bis etwa 16:00 Uhr

 

01. Mai 2011 Verhaltenbeurteilung II bis IV sowie die Körung

Beginn 8:30 bis etwa 17:00 Uhr

 

01. Mai 2011 Züchterseminar für Deckrüdenbesitzer

Beginn 10:00 bis etwa 11:00 Uhr

 

Achtung: Die Ausstellung findet am Samstag, den 30.04.2011 statt.

Die Körung findet nun sicher statt.

 

 Anmeldung Online

 

Die Veranstaltungen finden auf dem idyllisch gelegenen Hundeplatz der Hundefreunde in Weiden statt. Der Platz liegt direkt an einem schönen Waldgelände und lädt mit seinem gemütlichen Vereinsheim, seinen angrenzenden Wäldern zum Verweilen ein. Das Bewirtungsteam sorgt für ein preisgünstiges Mittagessen sowie für Kaffee und Kuchen.

 

Bei Fragen zum Verhaltenstest, zur Verhaltensbeurteilung oder zur Ausstellung können Sie sich gerne an Frau Ingrid Schörner, Tel.: 09607/1231 wenden.

Informationen, aktuelle Termine und Berichte von vorhergehenden Veranstaltungen erhalten Sie auch über unsere Internetseite www.hovawarte.com/sued. Eine Onlineanmeldung ist dort möglich und Übernachtungsmöglichkeiten sind angegeben.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Anschrift:                                Hundefreunde Weiden

Weidingweg 18, 92637 Weiden

 

 

Info zum Verhaltensbeurteilung und zur Körung

 

Grundvoraussetzung für alle teilnehmenden Hunde: Sie müssen in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse Hovawart eingetragen sein.

 

Verhalten II (bis 12 Monate) entspricht ehemaliger Jüngstenbeurteilung

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, deren Besitzer an Tipps und Hinweisen interessiert sind

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Verhalten III (älter als 12 Monate) entspricht ehemaliger Jugendklasse

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für jugendliche und ältere Hunde als Vorstufe zur Körung

-          Vereinsinterne kurze Beschreibung des Erscheinungsbildes ohne jegliche Bewertung

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist nur für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

 

Verhalten IV (ab 20 Monaten) neu

-          Besitzer müssen kein Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen nicht gezüchtet werden soll oder für Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern in der Erscheinung

-          Erscheinungsbild wird nicht erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens.

 

Körung (ab 20 Monaten) entspricht ehemaliger Hauptkörung

-          Besitzer müssen Mitglied der HZD sein

-          Gedacht für Hunde, mit denen gezüchtet werden soll

-          Erscheinungsbild wird von einem Spezialzuchtrichter erfasst

-          Beurteilung des Verhaltens anhand eines Beurteilungsbogens

 

Voraussetzung zur Teilnahme

  • Jugendkörung oder Verhalten III bestanden
  • Zwei Ausstellungen bei zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mind. sehr gut
  • HD Befund vorhanden und entspricht den Anforderungen der HZD Zuchtordnung
  • Schilddrüsenuntersuchung mit entsprechendem Ergebnis

 

Eine bestandene Körung ist für HZD Mitglieder Teil des Zuchtzulassungsverfahrens.

 

 

Infos zu beiden Veranstaltungstagen

 

Mitzubringen sind:

-          Ahnentafel, evtl. Registerpapiere

-          Gültiger Impfpass (Tollwutimpfung mind. 4 Wochen alt und noch gültig)

 

Anmeldung an: Ingrid Schörner, Haselhöhe 12, 92707 Luhe-Wildenau, FAX: 09607 1564

 

Gebühren:

Bitte entrichten Sie die Gebühr auf das Konto: HZD RG Süd, Detlef Specovius Kto.Nr. 60967806, Volksbank Achern, BLZ: 662 913 00 mit Vermerk ?Verhaltenstest/Ausstellung Weiden?.

Die Anmeldegebühr wird mit der Anmeldung im Voraus fällig.  Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

 

Ausstellung
Klasseneinteilung und Meldegebühren für den
ersten gemeldeten Hund

Jüngstenklasse

6 bis 9 Monate

26,- ?

Jugendklasse

9 bis 18 Monate

31,- ?

Zwischenklasse

15 bis 24 Monate

31,--?

Offene Klasse

ab 15 Monate

31,--?

Gebrauchshundeklasse

ab 15 Monate (mit Nachweis)

31,- ?

Championklasse (mit Nachweis)

ab 15 Monate mit Championtitel

31,- ?

Veteranenklasse

ab 8 Jahre

26,- ?

Ehrenklasse (mit Nachweis)

Internation. Champion

26,- ?

alle Klassen

Für jeden weiteren Hund

26,--?

Verhalten / Körung

Klasseneinteilung und Meldegebühren für jeden  gemeldeten Hund

Verhalten II

bis 12 Monate

16,- ?

Verhalten III

ab  12 Monate

26,- ?

Verhalten IV

ab 20 Monate

26,- ?

Körung

ab 20 Monate

31,- ?

 

Meldeschluss: 20.04.2011 

Zulassung:

Es werden nur Hunde zur Veranstaltung zugelassen, die sowohl ordnungsgemäß und recht­zeitig gemeldet wurden und in einem vom VDH und / oder der FCI anerkannten Zuchtbuch  der Rasse eingetragen sind. Die Ausstellung ist vom VDH genehmigt und geschützt.
Zu einer Zuchtgruppe müssen mindestens drei Hunde mit dem gleichen Zwingernamen gemeldet, auf der Ausstellung ausgestellt und jeweils mit mindestens gut bewertet worden sein. Bei Hunden in der Gebrauchshundeklasse ist der Leistungsnachweis vorzulegen, in der Championklasse der Titelnachweis.

 

Allgemeine Bestimmungen

Findet die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu Leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernungen vom Ausstellungs­gelände, auch Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der  VDH bzw. FCI Ahnentafel. Es gilt die Ausstellungsordnung des VDH. Ein Hund kann nur der ihm aufgrund seines Alters oder Titel zugewiesene Klasse gerichtet werden. Stichtag ist der jeweilige Ausstellungstag. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehler ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde, Pokal- und Ehrenpreis.