
Die Veranstaltung ist vom VDH genehmigt und geschützt. Nachmeldungen sind nicht möglich! Es werden nur Hunde zur Ausstellung zugelassen, die sowohl ordnungsgemäß und rechtzeitig gemeldet wurden und in einem vom VDH und / oder der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Zur Ausstellung sind unbedingt mitzubringen: Ahnentafel / Registerpapiere,
Klasseneinteilung und Meldegebühren Die Meldegebühr beträgt für den ersten Hund in der : Jüngstenklasse 6 bis 9 Monate 26.- EuroJugendklasse 9 bis 18 Monate 31.- Euro Zwischenklasse 15 bis 24 Monate 31.- Euro Offene Klasse ab 15 Monate 31.- Euro Gebrauchshundeklasse ab 15 Monate (mit Nachweis) 31.- Euro Bei Hunden in der Gebrauchshundeklasse ist der Leistungsnachweis vorzulegen, in der Siegerklasse der Titelnachweis. Championklasse, (mit Nachweis) ab 15 Monate mit Siegertitel 31.- Euro Veteranenklasse ab 8 Jahre 26.- Euro Ehrenklasse Internationaler Champion mit Nachweis 26.- Euro Paarklasse 16.- Euro Zuchtgruppe 16.- Euro Zu einer Zuchtgruppe müssen mindestens drei Hunde mit dem gleichen Zwingernamen gemeldet, auf der Ausstellung ausgestellt und jeweils mit mindestens gut bewertet worden sein. Die Meldegebühr in allen Klassen beträgt für den zweiten Hund 26.- Euro Die Meldegebühr wird mit der Anmeldung im Voraus fällig.
Wichtige Information:Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Austellungsordnung. Findet die Ausstellung in Folge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund im Austellungsgelände anrichtet. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehlern ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde, Pokal und Ehrenpreis. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände, auch Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Für Schäden, die ihre Ursache nicht durch Hunde hatten, wird nicht gehaftet. Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Die Ahnentafel ist im Ring mitzuführen und auf Verlangen dem Richter vorzulegen. Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft ist die Vorlage der VDH - bzw. FCI Ahnentafel. Es gilt die Zuchtschauordnung des VDH. Ein Hund kann nur in der ihm auf Grund seines Alters oder Titels zugewiesenen Klasse gerichtet werden. Stichtag ist der jeweilige Ausstellungstag. Hunde können nur zugelassen werden, wenn sie nachweislich in der Zeit von mindestens 4 Wochen und längstens 12 Monate vorher gegen Tollwut geimpft worden sind. Der gültige Impfpass ist vorzulegen.
Einige Hinweise zur Zuchtschau: Wir beginnen um 09:30, bitte seien Sie pünktlich. Kommen Sie bei der Zuchtschau nicht rechtzeitig in den Ring, haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes Pech gehabt!! Sollten Sie Leine und Halsband vergessen haben, können wir Ihnen helfen, ohne Papiere oder Impfpass sind Sie uns als Zuschauer immer noch willkommen. Es könnte regnen, bitte denken Sie an ein Handtuch für den Hund!! Diese Veranstaltungen finden bei uns immer im Freien statt. |
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