Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit
Der Freistellungsbescheid wird durch das Finanzamt für die Vereine erteilt. Er zeigt an, dass ein Verein steuerbegünstigt ist. Das Finanzamt hat anhand der Geschäftsführung und des Vereinslebens geprüft, ob gemeinnütziges Handeln vorliegt. Dieses ist bei der HZD gegeben und ein Freistellungsbescheid ist am 25.11.2016 wieder erteilt worden.
Das Präsidium bedankt sich bei allen Mitwirkenden. Unser besonderer Dank gilt unserem Finanzverwalter Markus Holstein für die geleistete Arbeit.
Das bedeutet:
Die Hovawart Zuchtgemeinschaft Deutschland e.V. ist nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuerbefreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Ao dient. Ebenfalls wird für den begünstigten Bereich die Umsatzsteuer nur in Höhe des ermäßigten Steuersatzes von 7 % erhoben.
Präsidium der HZD