- Züchterseminar für Neuzüchter, vor Erst-Zuchteinsatz des Hundes
- Zwingerschutz über den VDH/FCI (gilt nur für Züchter)
- Zuchtstättenabnahme, bei der sehr gute, für Hovawarte angemessene Haltungsbedingungen für alle vom Züchter gehaltenen Hunde nachgewiesen werden müssen (gilt nur für Züchter).
- Bei Zuchteinsatz Zwinger- bzw. Deckbuch führen
Die Teilnahme an Züchterseminaren mit laufend wechselnden Themen (vor dem ersten Wurf und danach mind. 2jährlich) ist Pflicht. Die Zuchtstätte wird von geschulten Zuchtwarten nur abgenommen, wenn alles in Ordnung ist. Ansonsten erhält der Züchter keine Freigabe zur Zucht.
Während eines Wurfes erfolgt regelmäßig eine Kontrolle der Zuchtstätte durch den geschulten Zuchtwart, bei der die Welpen, die Aufzuchtbedingungen, sowie die Mutterhündin begutachtet und bewertet werden.
Die Zuchtbuchstelle des Vereines führt ein Zuchtbuch, in dem alle Daten dokumentiert werden. Es gibt eine Datenbank, in der wir als Züchter Paarungsplanungen vornehmen können, um eventuelle Risiken auszuschließen. Alle Verpaarungen müssen vom Zuchtwart im Vorfeld genehmigt werden. Wir haben zuchthygienische Maßnahmen bei vielen Erbkrankheiten, um diese auf keinen Fall in der Zucht zu manifestieren. Die Mitgliedsbeiträge fließen zum Teil wieder in Forschungsprojekte an Universitäten. Wir unterstützen als VDH Verein diese Projekte.