Hero Bild

Züchter werden

Mit Zuchthündin oder Deckrüde in der HZD

Die Hovawart Zuchtgemeinschaft Deutschland e. V. hat für Züchter und auch Deckrüden-Besitzer sehr strenge Vorschriften, was die Zulassung zur Zucht betrifft. Um die Zuchtzulassung zu erlangen, muss der zuchtfähige Hovawart mehre Voraussetzungen erfüllen, die nachfolgend dargestellt sind.

 

IMG_0814.webp

Zulassungsvoraussetzungen

Gesundheitliche Pflichtuntersuchungen
  • Hüftgelenksdysplasie-Befund durch einen unabhängigen Gutachter mit Ergebnis HD-A oder HD-B
  • Schilddrüsenbefund, nicht älter als ein Jahr bei Zuchteinsatz, die Werte TsH und T4 müssen innerhalb der vom Labor vorgegebenen Referenzwerte liegen.
  • SOD-1 Test
Weitere Pflichtvoraussetzungen
  • 2 Ausstellungsergebnisse mit der Bewertung mind. Sehr Gut (1 x Jugendklasse und 1 x Zwischen- oder Offene Klasse bzw. 2 x Zwischen- und/oder Offene Klasse)
  • Verhaltensbeurteilung III bestanden
  • Körung im Phänotyp und Verhaltensteil bestanden (Verh. III und Körung bei unterschiedlichen Körmeistern abzulegen)
  • Mindestalter 2 Jahre, Hündinnen max. 8 Jahre
  • Der Hund muss im HZD-Zuchtbuch geführt sein, bzw. ins Zuchtbuch übernommen worden sein.

Weiterhin gibt es folgende Untersuchungen, die viele Züchter und Deckrüden-Besitzer im Interesse der Rasse zusätzlich und freiwillig auf sich nehmen.

Freiwillige Gesundheitsuntersuchungen
  • einmalig eine Blutprobe für die HZD-Blutdatenbank.
  • Augenuntersuchung durch einen dem Dortmunder Kreis angeschlossenen Ophtalmologen
  • Herzuntersuchung durch dem Collegium Cardiologicum CC angeschlossenem Kardiologen
  • Untersuchung auf Ellenbogen-Dysplasie
  • Ausdauerprüfung etc.

Voraussetzungen für Züchter

Alle Züchter und Deckrüden-Besitzer müssen sich qualifizieren und folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Züchterseminar für Neuzüchter, vor Erst-Zuchteinsatz des Hundes
  • Zwingerschutz über den VDH/FCI (gilt nur für Züchter)
  • Zuchtstättenabnahme, bei der sehr gute, für Hovawarte angemessene Haltungsbedingungen für alle vom Züchter gehaltenen Hunde nachgewiesen werden müssen (gilt nur für Züchter).
  • Bei Zuchteinsatz Zwinger- bzw. Deckbuch führen

Die Teilnahme an Züchterseminaren mit laufend wechselnden Themen (vor dem ersten Wurf und danach mind. 2jährlich) ist Pflicht. Die Zuchtstätte wird von geschulten Zuchtwarten nur abgenommen, wenn alles in Ordnung ist. Ansonsten erhält der Züchter keine Freigabe zur Zucht.

Während eines Wurfes erfolgt regelmäßig eine Kontrolle der Zuchtstätte durch den geschulten Zuchtwart, bei der die Welpen, die Aufzuchtbedingungen, sowie die Mutterhündin begutachtet und bewertet werden.

Die Zuchtbuchstelle des Vereines führt ein Zuchtbuch, in dem alle Daten dokumentiert werden. Es gibt eine Datenbank, in der wir als Züchter Paarungsplanungen vornehmen können, um eventuelle Risiken auszuschließen. Alle Verpaarungen müssen vom Zuchtwart im Vorfeld genehmigt werden. Wir haben zuchthygienische Maßnahmen bei vielen Erbkrankheiten, um diese auf keinen Fall in der Zucht zu manifestieren. Die Mitgliedsbeiträge fließen zum Teil wieder in Forschungsprojekte an Universitäten. Wir unterstützen als VDH Verein diese Projekte.

 

Die Zucht wird ständig kontrolliert und unsere Zuchtwarte leisten eine sehr verantwortungsvolle Arbeit. Die Zuchtzulassungsprüfungen  unterliegen einem kontinuierlich aktualisierten Prozess und werden im Bedarfsfall überarbeitet. 

Wenn Ihr Hovawart alle Voraussetzungen zur Zucht erfüllt hat, können Sie die Zuchtzulassung Ihres Hundes über Ihren Regionalgruppen Zuchtwart beantragen. Den Antrag zur Zuchtzulassung erhalten Sie über den RG-Zuchtwart oder im Mitgliederbereich.

E-Wurf_vom_Dueringer_Moor_mit_Gritta_von_Freeborg_hzd-hovawart.jpg

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden Cookies, um Funktionen zu ermöglichen und Statistiken zu erheben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit in den Cookie-Einstellungen anpassen.