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Allgemeines zu Verhaltensbeurteilungen/Körung

 

messenVerhaltensbeurteilungen/Körungen sind unverzichtbare Kontrollinstrumente in unserer Hundezucht.

 

Geschulte und erfahrene Zuchtrichter und Körmeister beurteilen die Ergebnisse unserer Zucht in den Kategorien:

 

  • Erscheinungsbild (Exterieur):

        Der Hund muss äußerlich dem FCI-Rassestandard eines Hovawart entsprechen.

 

  • Wesensfestigkeit:

        In unterschiedlichen Situationen wird die Wesensfestigkeit des Hundes überprüft.

 

Kurz: Wir möchten gern wissen, ob ihr Hovawart im Wesen und Aussehen dem von der HZD gewünschten Typ Hovawart entspricht.

 

Um zu einer aussagekräftigen Gesamtbeurteilung unserer Zuchtbemühungen zu kommen, ist es daher sehr wichtig, möglichst viele Nachkommen unserer Zuchthunde auf Verhaltensbeurteilungen/Körungen vorzustellen.

 

 

Verhaltensbeurteilung II:

v2Ihr Hovawart wird von einem Körmeister oder einem Zuchtwart hinsichtlich des Verhaltens beurteilt und das Erscheinungsbild erfasst.
Nach der Teilnahme lautet das Ergebnis "teilgenommen" und Sie erhalten einen schriftlichen Bericht zur Beurteilung ihres Hundes.

 

Verhaltensbeurteilungen II werden für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt.
Eine Mitgliedschaft in der HZD ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung II ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.

 

 

Verhaltensbeurteilung III:

Die Verhaltensbeurteilung III dient der Nachzuchtkontrolle. Ziel dieser Beurteilung ist es, alters- bzw. entwicklungsangepasst das Verhalten des Hundes und seine Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister im Verhalten geprüft und beurteilt. Das Erscheinungsbild wird erfasst. Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung III kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden
  • zurückgestellt

 

Die Verhaltensbeurteilung III kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Verhaltensbeurteilung III werden für Hovawarte im Alter ab 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist für HZD Mitglieder Voraussetzung zur Teilnahme an der Körung.

 

 

Verhaltensbeurteilung IV:

Die Verhaltensbeurteilung IV dient der Nachzuchtkontrolle. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden, die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister im Verhalten geprüft und beurteilt. Das Erscheinungsbild wird erfasst. Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung IV kann lauten:

  • teilgenommen

 

Die Verhaltensbeurteilung IV kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Verhaltensbeurteilung IV werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung IV ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.

 

 

Verhaltensbeurteilung Veteranen:

vetZiel dieser Verhaltensbeurteilung ist es, bei älteren Hunden den körperlichen Entwicklungsstand und das Wesen durch Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister im Verhalten geprüft und beurteilt. Das Erscheinungsbild wird erfasst. Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung Veteranen kann lauten:

  • teilgenommen

 

Die Verhaltensbeurteilung Veteranen kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Verhaltensbeurteilung Veteranen werden für Hovawarte im Alter ab 8 Jahren durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

 

Körung:

Ihr Hovawart wird von einem Zuchtschaurichter hinsichtlich des Erscheinungsbildes beurteilt und im Verhalten von einem Körmeister überprüft. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

 

KörungDas Ergebnis der Körung kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden

 

Das Körmeister- und Zuchtrichterurteil ist unanfechtbar.

 

Körungen werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist erforderlich.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Mitgliedschaft in der HZD
  • Verhaltensbeurteilung III bestanden
  • Zwei FCI / VDH Ausstellungen von zwei verschiedenen Zuchtschaurichtern mit mind. sehr gut
  • HD Röntgenergebnis entspricht den jeweils gültigen Bestimmungen der HZD Zuchtordnung.

 

Die Körung ist eine qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.

 

Termine für die nächsten Verhaltensbeurteilungen und Körungen finden Sie im Terminkalender.

 

Sie haben Fragen zu den Verhaltensbeurteilungen oder Körung? Sprechen Sie Ihren Regionalgruppenkörmeister oder den Körmeisterobmann an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei einer Veranstaltung, gerne auch als Besucher, begrüßen zu dürfen!

 

Weitere Infos gibt es auch in der Körordnung